Disziplinarausschuss/ Disziplinarverfahren


Wenn es zu einer Einladung vom Disziplinarausschuss gekommen ist, bei dem Dir bzw. Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Elternbeirat hinzuzuziehen, geht es um mehr!

Es geht um die Strafthemen:

1. Androhung des Verweises von der Schule

2. Verweis von der Schule

3. im schlimmsten Fall Verweis von allen Realschulen.

 

Wird ein Ausschuss abgehalten, bei dem der Elternbeirat nicht beteiligt sein darf, sind die möglichen Strafen des Disziplinarausschusses deutlich milder, aber sehr wohl "schmerzhaft".

 

Hier geht es jetzt um den Fall, bei dem der Elternbeirat von Dir/Ihnen hinzugezogen werden kann.

 

Die Lehrerkonferenz bildet einen Ausschuss (den Disziplinarausschuss), der mit dem Schüler, seinen Erziehungsberechtigten, einem Vertrauenslehrer (wenn gewünscht) und einem Vertreter des Elternbeirats (in der Regel der Vorsitzende; ebenfalls nur, falls gewünscht) herauszufinden versucht, was diese Situation herbeigeführt hat und wie der Schüler und die Eltern damit umgegangen sind und noch umgehen.

 

Auf Wunsch des (volljährigen) Schülers bzw. des Erziehungsberechtigten kann der Elternbeirat - wie bereits erwähnt - dazu gebeten werden.

Er hat dabei kein Stimmrecht im Ausschuss, muss aber von diesem "gehört" werden.

 

Natürlich wird sich auch der Elternbeirat im laufenden Verfahren eine Meinung bilden. Es macht deshalb Sinn, den Elternbeirat lange vor der Ausschusssitzung zu kontaktieren und das Gespräch mit diesem zu suchen.

 

Mit der Einladung zum Ausschuss wird das Merkblatt des Elternbeirats versendet, in dem Sie den Ansprechpartner aus dem Beirat finden und dann kontaktieren können. Es geht aber auch bereits hier.