Häufig gestellte Fragen (FAQ's)


Was heißt auf Deutsch FAQ?

FAQ steht für “Frequently Asked Questions”, also auf Deutsch: “Häufig gestellte Fragen”.

 

Kleines ABC zum Schulalltag an der Werner-von-Siemens Realschule Erlangen

Diese Sammlung wird ständig erweitert, jedoch können wir nicht  garantieren, das alle Informationen aktuell und noch gültig sind.

Bitte nehmen Sie die Infos als Anregung, auch um sich weiter zu informieren.

Stand: Januar 2023

 


A

 

Anmeldung: Welche Unterlagen benötigt man?

  • Übertrittszeugnis der Grundschule/Hauptschule
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde
  • Ärztliche Atteste, z. B. für ADS, LRS oder Legasthenie
  • Sorgerechtsbescheid oder Auszug aus Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
  • Zeugnis von früheren Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt.

    Weitere Informationen dazu können im Sekretariat angefragt werden, Tel. 09131 933090

 

Abschlussfahrt
Siehe bei F: Fahrten.
Die Abschlussfahrt der 10. Klassen wird als Studienfahrt bezeichnet.
 


B

 

Beurlaubung

Siehe bei F: Freistellung vom Unterricht

 


C

 

Corona-Virus SARS-Cov-2/ Covid-19

Siehe Homepage der WvS-Realschule

 


D

 

Doppelstunden-Unterricht

Das Doppelstundenprinzip war Teil der Modus21-Maßnahmen für bayerische Schulen und soll mehr Ruhe und Zeit in den Unterrichtsalltag bringen. An unserer Schule wird dies im Rahmen des Lehrerraumprinzips umgesetzt.

 

Disziplinarausschuss

Für weitere Infos bitte hier klicken.

 

Distanzunterricht

Unterrichtsform in Zeiten von Corona. Erfordert von den Eltern, Lehrerinnen und Schülern eine hohe Disziplin und einen etrhöhten Zeitaufwand. Die Kindergeldzuschüsse 2020 waren auch zur Finanzierung des erhöhten Geldaufwands gedacht.

 


E

 

Elternbeirat

Unter der E-Mail-Adresse info_eb_wvs@gmx.de erreichen Sie den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

 

Energy Drinks

Auch an unserer Schule bringend Kinder Energy Drinks als Pausengetränk mit oder kaufen sich diese vor der Schule an Tankstellen oder nahegelegenen Lebensmittelläden.

Generell gilt, dass es kein vorgeschriebenes Mindestalter zum Kauf von Energy Drinks gibt.

Jedoch haben sich einige Lebensmittelläden bzw. Lebensmittel-Ketten entschieden, keine Energydrinks an Kinder abzugeben. Es liegt somit in der Entscheidung des jeweiligen Ladens, ob diese koffeinhaltigen Getränke an Kinder verkauft werden.

Dennoch ist der Konsum durchaus genau zu hinterfragen.

Interessante Artikel findet man z.B. hier:

Bericht des BR Fernsehen Überdosis Koffein Energydrinks: Risiko für Kinder und Jugendliche

Bericht des Verbraucherservice Bayern Energydrinks sind nichts für Kinder

 


F

 

Fahrten

An unserer Schule werden je nach Jahrgangsstufe verschiedene Fahrten angeboten. Es gibt den Schulforumsbeschluss, dass die Kosten auf 200 - 250 €/Schüler beschränkt sein sollen, was durch eine Verlängerung z.B. von  Studienfahrten nicht gewährleistet wäre. Daran würde auch eine Einbeziehung des Wochenendes nichts ändern.

  • Studienfahrten der 10. Klassen:
    das ist auch die sog. Abschlussfahrt der Schüler.
    Oft kommt der Wunsch auf, diese zeitlich zu verlängern. Aus oben genannten Gründen ist dies leider nicht möglich.
  • Auslandsreisen:
    die Tagessätze für Fahrten ins Ausland sind pro Lehrkraft erheblich höher als im Inland. Daher hält sich diese Angebot in Grenzen. In der Regel wird auch nur das direkte Nachbarland besucht. (z.B. Studienfahrt)
  • Schüleraustausch mit Frankreich:
    Der Schüleraustausch mit unserer französischen Partnerschule wird durch den Bayerischen Jugendring bezuschusst. Erst bei einer Dauer von mindestens 5 Projekttagen fließt diese Unterstützung; deshalb fahren unsere Schüler eine gesamte Woche nach Frankreich. Zudem soll dieser Austausch einen Zugewinn der Französisch-Sprachkenntnisse bringen. Darüber hinaus dauert die An- und Abreise bereits einen Tag. Deshalb wird dieser Austausch auch zukünftig in diesem zeitlichen Rahmen bleiben.

 

Freistellung vom Unterricht/Beurlaubung

Coronabedingte gelten hier ggf. besondere Regelungen / Einschränkungen

Bei folgenden Fällen kann eine Freistellung vom Unterricht bzw. eine Beurlaubung nötig sein:

  • Für einen vorhersehbaren Anlass (Arztbesuch, Vorstellungsgespräch, Einstellungsprüfung, aus religiösen Gründen etc.) ist mindestens 3 Tage vorher beim Klassenleiter schriftlich eine Unterrichtsbefreiung zu beantragen. Eine nachträgliche Entschuldigung ist in diesen Fällen nicht gültig.
  • Ferner kann ein Schüler in besonderen Fällen (z.B. Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von Familienmitgliedern etc.) auf Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Diesen sollten Sie rechtzeitig bei der Schulleitung einreichen.
  • Bei der Teilnahme von Schülern an Fahrten von Vereinen, Jugendverbänden und dergleichen, müssen die Eltern oder Schüler rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob der Veranstalter die Genehmigung der Beurlaubung beim Kultusministerium erhalten hat und kann dann einen entsprechenden Antrag stellen.

KEINE Freistellung erfolgt in der Regel:

  • zur Verlängerung des Urlaubs vor Beginn oder nach Ende der Ferien/ des Wochenendes,
  • für Führerscheinprüfungen (diese ist auch in den Ferien möglich).

Fragen Sie im Zweifelsfall einfach rechtzeitig bei der Schule nach.

 

Fridays for Future (FFF)
Politische Jugend-Bewegung. In der Regel werden Demonstrationen am Freitag durchgeführt, oft bereits in der Unterrichtszeit. Das Fehlen im Unterricht, insbesondere das unerlaubte Fernbleiben, wegen einer Demonstration ist rechtlich, auch verfassungsrechtlich nicht abgedeckt! Zum Beispiel können dadurch versicherungstechnisch Probleme im Falle eines Unfalls enstehen. Auch kann dies schuldiziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Gegebenfalls erkundigen Sie sich bei der Schulverwaltung, wie hier vorgegangen wird.
Durch die wieder aufgeflammte Diskussion um den Klimaschutz darf mit Aktionen Seitens FFF gerechnet werden und eventuell daraus resultierenden Problemen für Schüler, die an den Demonstrartionen WÄHREND der Untersichtszeit unerlaubt teilnehmen.


G

 

Grafikfähiger Taschenrechner

Ab der 8. Klasse ist an bayerischen Realschulen ein netzunabhängiger grafikfähiger Taschenrechner zugelassen, der auch in der Abschlussprüfung als Hilfsmittel erlaubt ist.  Für Fragen steht Ihnen gerne der Fachbetreuer Mathematik zur Verfügung, beziehungsweise der Mathematiklehrer Ihres Kindes.
Hier soll es aber in der weiteren Zukunft Änderungen geben, z.B. soll die Grafikfähigkeit wieder wegfallen.


H

 

Handynutzungsverbot

Nutzerordnung Mobiltelefone für das SJ 2017/18
In der Sitzung des Schulforums, in dem Lehrkräfte, die SMV sowie die Elternschaft paritätisch vertreten sind, wurde folgende Nutzerordnung verbindlich verabschiedet:
Coronabedingte Änderungen sind bereits in Kraft und gelten vorerst bis auf weiteres, sind in den folgenen Informationen aber NICHT eingearbeitet.

  1. Im Unterricht ist eine sinnvolle Nutzung des Mobiltelefons (z.B. als Mittel zur Recherche, als Sprachhilfe etc.) nur auf Anweisung der Lehrkraft gestattet.
  2. Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude ist grundsätzlich das Mobiltelefon ausgeschaltet.
  3. Ist ein dringendes Telefonat z.B. zur Verständigung mit den Eltern notwendig, begeben sich die Schüler_innen ins Sekretariat und telefonieren von dort aus mit ihrem Mobiltelefon.
  4. Bei Leistungserhebungen werden alle Mobiltelefone sowie Smart-Watches und andere digitale Speichermedien ausgeschaltet in den Büchertaschen deponiert.
  5. Für Fahrten (Schullandheim, Studienfahrten, Skifahrten etc.) und Schulveranstaltungen (Exkursionen, Unterrichtsgänge etc.) gelten jeweils gesonderte Regelungen, die im Vorfeld mit den Schüler_innen sowie den Eltern abgestimmt werden.
  6. In Krisensituationen (Feuer-, Amokalarm o.Ä.) muss das Mobiltelefon aufgrund der Gefahr der Netzüberlastung ausgeschaltet sein.
  7. Im Übrigen gelten die im BayEUG Art. 56 (5) verankerten Grundsätze.

Hausordnung
Seit dem 22.10.2013 ist eine neue Hausordnung in Kraft. Bitte informieren Sie sich unter https://www.wvs-er.de/fuer-eltern/informationen/hausordnung/ auf der Homepage der Schule und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.

 

Hausunterricht

Nach einer Regelung im Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen können Schüler, die voraussichtlich länger als 6 Unterrichtswochen infolge einer Krankheit nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, unter bestimmten Voraussetzungen Hausunterricht (ggf. auch im Krankenhaus) erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf bei der Schule.


J

 

JaS Jugendsozialarbeit in Schulen

Qualifizierte Sozialarbeiter unterstützen die Kinder, ihre Eltern und die Lehrer bei Herausfoderungen des sozialen Miteinanders.

Die Telefonnummer ist im Sekretariat erfahrbar, sowie weitere Informationen unter https://jas-erlangen.de


K

 

KES Klassen-Eltern-Sprecher

Informationen dazu finden sie auch hier: Klassenelternsprecher

 

KES - Treffen
Dies sind Treffen des Elternbeirats und der Klassenelternsprecher, die einen intensiveren Informationsaustausch als per E-Mail oder Telefon möglich machen. Dabei können Themen einzelner Klassen in größerer Runde besprochen werden, allgemeine Informationen an die Klassenelternsprecher weitergegeben und aktuelle Probleme detailliert dargestellt und diskutiert werden. In der Regel nehmen daran auch SchulvertreterInnen teil, um die Fragen der KES zu beantworten.


M

 

Mensa

Weitere Bedingungen in CORONA-Zeiten möglich, bitte informieren Sie sich  bei der Schule bzw. achten Sie auf Informationen über ESIS
Ein großer heller Raum im Zentrum der Schule, gleich neben der Aula, um das Mittagessen einzunehmen oder Veranstaltungen abzuhalten. Sie beinhaltet einen Küchenbereich und einen Aufenthaltsbereich. Der Aufenthaltsbereich kann räumlich unterteilt werden. Bei der Realisierung des Fußbodens haben übrigens Schüler der 9. Klasse 2012/13 tatkräftig mitgeholfen.

 

Mittagessen
Weitere Bedingungen in CORONA-Zeiten möglich, bitte informieren Sie sich  bei der Schule bzw. achten Sie auf Informationen über ESIS
Schüler und Lehrer haben die Möglichkeit zwischen 12:15 Uhr und 13:45 Uhr in der Mensa ein warmes Mittagessen einzunehmen. Es wurde eine Mittagspause von 13:00 Uhr bis 13:45 eingeführt, die den Vormittags- vom Nachmittagsunterricht trennt. Um am Essen teilnehmen zu können, muss man sich anmelden (Unterlagen im Sekretariat). Die Abrechnung erfolgt über ein Guthabenkonto, das vor der ersten Buchung gefüllt werden muss.  Genauere Informationen erhalten Sie mit den Anmeldeunterlagen und/ oder im Sekretariat der Schule.

 

Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern in der WvS RS

Sie haben verschiedene Möglichkeiten im Schulalltag mitzuwirken:

  • Halten Sie Ihr Kind dazu an seine Hefte ordentlich zu führen, Hausaufgaben gründlich zu erledigen, Arbeitsmaterial vollständig dabei zu haben und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Führen Sie gelegentlich Kontrollen durch und wiederholen Sie diese je nach Bedarf. Jedes Kind braucht hier ein anderes Maß an Unterstützung. Ziel sollte es sein, die Eigenverantwortlichkeit der Kinder für diese Aufgaben zu entwickeln.
  • Besuchen Sie Sprechstunden und / oder Elternsprechtage  - nicht nur wenn das Kind Sorgen bereitet, auch um Lehrer kennenzulernen und NEHMEN SIE IHR KIND MIT ZUR SPRECHSTUNDE! Die Lehrer sind den Eltern gegenüber aufgeschlossen und ansprechbar. Alle Mail-Adressen und Sprechstundenzeiten werden auf der Schul-Homepage veröffentlicht.
  • Lassen Sie sich als Klassenelternsprecher oder in den Elternbeirat wählen.
  • Übernehmen Sie bitte Dienste bei den Schulfesten (Adventskonzert, Tag der offenen Tür, Jahresschulfest, ...) oder stellen Sie sich und/ oder Ihre Kochkünste bei Veranstaltungen zur Verfügung (Salate, Kuchen, Sonstiges).

Mobiltelefon

siehe unter Handynutzungsverbot


P

 

Parkmöglichkeiten an der Schule

Es stehen keine speziellen Parkplätze für Eltern oder Schüler zu Verfügung. Wegen der Lage im Wohngebiet kann es schwierig werde, eine Parkmöglichkeit zu finden. An den Elternsprechabenden, bei den Treffen des Elternbeirats und der Klassenelternsprecher ist der Schulhof zum Parken aber geöffnet. Einfahrt über Lehrerparkplatz.

 

Praktikum in der 9. Klasse
Weitere Bedingungen in CORONA-Zeiten möglich, bitte informieren Sie sich  bei der Schule bzw. achten Sie auf entsprechnde Informationen. Ansprechpartner an der Schule ist Marc Deutschmann (deu@wvs-erlangen.de).
Auf ihrem Weg in die Selbständigkeit sollen sich die Schüler der 9. Klasse eigeninitiativ um ein Praktikum bewerben. Hierbei ist es auch notwendig, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Eltern, die keine eigene Haftpflichtversicherung dafür haben, schließen diese bitte über die Schule ab. (Sonst muss Kopie der eigenen Haftpflicht vorgelegt werden). Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn Praktikanten vom Arbeitgeber an die Versicherung gemeldet werden. Fragen Sie bei der Praktikumsstelle nach. Wenn das sicher gestellt ist (z. B. bei Fa Siemens AG), muss kein Abschluss in der Schule erfolgen. Die Kosten für die Versicherung über die Schule sind aber minimal.
Es wird empfohlen, über das schulisch geforderte Praktikum hinaus, auch in eigener Initative weitere Praktikas zu machen. Z.B. in den Oster- und Pfingstferien. Auch hier kann die Schule mitversichern.

 

Präsenzunterricht
Regelunterricht an der Schule in einem Klassenverband.


R

 

Rauchverbot

In Artikel 80 Absatz 5BayEUG heißt es: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt.“ Dies gilt generell für alle in der Schule tätigen Personen (z.B. auch das Reinigungspersonal oder auch die Lehrer). Die Lehrerkonferenz beschloss dazu einen Maßnahmenkatalog beginnend mit pädagogischen Maßnahmen, über Angebote des Gesundheitsamtes, bis (im mehrfachen Wiederholungsfall)  hin zu verschärften disziplinarischen Maßnahmen.


S

 

Schließfach

Es besteht die Möglichkeit Schließfächer im Schulgebäude anzumieten. Dies können Sie durch eine Online Bestellung bei http://www.astradirekt.de realisieren.

 

Schulcharta
Erklärung: Charta mit einem Zitat aus Wikipedia (17.6.16, Suchbegriff Charta): Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für (...) Selbstverpflichtungen (...) verwendet.
Unter Mitwirkung aller an unserer Schule beteiligten Gruppen (Lehrer, Schüler, Eltern) wurde im Schuljahr 2006/07 unsere Schulcharta erstellt und in Kraft gesetzt. In der aktuellen Version wurde sie in 2016 erneuert und verbessert. Dabei beteiligte sich der Elternbeirat als Vertretung aller Eltern und die Schülervertreter (SMV) als Sprachrohr der Schüler. Bitte beteiligen Sie sich im Sinne unserer Schulcharta am Schulleben und erziehen Sie ihr Kind in diesem Geiste.

 

Schülermitverwaltung oder Schülermitverantwortung (SMV)
... ist eine Schülervertretung bestehend aus Schülern, die von den Klassensprechern für 1 Jahr gewählt werden. Sie vertreten die Interessen der Schüler im Schulforum, bei der Gestaltung der Schule und des Unterrichtes. Weitere Informationen bei http://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/smv.html.

Die aktuellen SchülervertreterInnen finden Sie hier https://www.wvs-er.de/schulprofil/schulgemeinschaft/smv/

Schülerpraktikum
Siehe Praktikum.

 

Schulfahrten

siehe Fahrten

 

Schulforum
… beschäftigt sich mit Themen der eigenen Schule. Es besteht aus je 2 Vertretern der Schüler, Lehrer und Eltern und tagt in der Regel 1-2 mal pro Halbjahr. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich.

 

Schulkleidung
… soll das Gemeinschaftsgefühl der Schüler stärken. Sie ist kein Muss kann aber jeden Tag getragen werden. Insbesondere am Donnerstag (dem ehemals sogenannten "Werner-Day") bietet sich die Gelegenheit, selbstbewusst die eigene Schule zu repräsentieren. Verkauft wird die Kleidung in der Schule. Bitte Fragen Sie dort nach den aktuellen Verkaufsterminen. Zur Zeit (Stand 2021) spielt die Schulkleidung an der Schule und am Donnerstag keine Rolle mehr.

 

Schulmaterial (Blöcke, Hefte, Umschläge, Hefter …)
Die ersten Tage eines neuen Schuljahres sind gefüllt mit organisatorischen Fragen. Für das Schuljahr 2015/16 haben wir deshalb erstmals angeregt, die Materialanforderungen für die Schüler zu vereinfachen, so dass nicht mehrere Einkäufe nötig sind und z.B. Heftumschläge des Vorjahres wieder verwendet werden können. Da aber jede Lehrkraft unterschiedliche Lehrmethoden hat, sind verbindlich Festlegungen für die einzelnen Fächer über die gesamte Schulzeit schwierig zu realisieren. Die Möglichkeiten wurden im Lehrerkollegium diskutiert, so dass jetzt EINE Materialliste für jeden Schüler verfügbar ist. Seitdem klappt dies sehr gut.

 

Schulpartner
Seit Dezember 2004 besteht eine Partnerschaft zwischen unserer Schule und der Siemens AG, Erlangen. In vielfacher Weise wurde diese Partnerschaft bisher gepflegt und wir hoffen und wünschen uns, dass diese Zusammenarbeit noch intensiviert werden kann. Wir brauchen starke Partner und unsere Partner brauchen Schulen, die gut ausgebildete Schüler und Mitarbeiter hervorbringen.


Sekretariat
E-mail: verwaltung@wvs-erlangen.de

Telefon: 09131 933090

Fax: 09131 9330923
Dienstzeiten:     Entnehmen Sie bitte der WvS-Website
aktuelle Infos:     http://www.wvs-er.de
Bitte melden Sie Änderungen ihrer Adresse, Telefonnummer oder des Personenstandes (v.a. wegen des Sorgerechtes) umgehend dem Sekretariat.

 

SMV

siehe Schülermitverwaltung weiter oben

 

Sommer-/ Jahresschulfest
Weitere Bedingungen in CORONA-Zeiten möglich, bitte informieren Sie sich  bei der Schule bzw. achten Sie auf Informationen über ESIS
… ist eine schulische Veranstaltung (Anwesenheitspflicht für Schüler) und fester Bestandteil in unserem Jahreskalender. Alle Familienmitglieder sind herzlich eingeladen eine entspannte Zeit mit Lehrern und Schülern zu verbringen und die Schule einmal anders zu erfahren. Ein schönes Fest macht Mühe. Deshalb sind Helfer immer gern gesehen. Die erwirtschaften Gewinne fließen der Schule für Projekte und Dergleichen und Aufgaben des Elternbeirats zu. Sie ist die wesentliche Einnahmequelle ds Elternbeirats, so dass wir gerne auch Ihre Spende an diesem Fest entgegen nehmen.
Jedoch ist seit 2019 diese Fest ausgesetzt zu Gunsten eines Tages der offenen Tür, auch zur Anwerbung und Information der zukünftigen 5-Klass Schüler und Eltern.

 

Streitschlichter
Immer wieder kommt es zwischen heranwachsenden Schülern zu Rangeleien und Streitigkeiten, die manchmal zwei unversöhnliche Parteien zurücklassen. Hier setzen die Streitschlichter an, indem sie in Gesprächen mit den „Streithähnen“ die gespannte Situation reflektieren und nach einer für alle Seiten angenehmen Lösung suchen. (Weiteres Bestehen dieses Angebots zur Zeit unklar). Diese Aufgabe übernimmt z.Zt. die JAS (Jugendsozialarbeiterin an der Schule).

 

Studienfahrten

siehe  Fahrten


T

 

Taschenrechner

siehe Grafikfähiger Taschenrechner

 

Time-Out-Raum (Auszeitraum)
Seit mehreren Jahren gibt es an der Schule einen sogenannten Time-Out-Raum. Dies war und ist eine Maßnahme, um Schüler, die fortwährend bzw. mehrmals den Unterricht stören und dabei auch lernwillige, aufmerksame Schüler ablenken, die Möglichkeit zu geben, über ihr Verhalten nachzudenken und gleichzeitig den versäumten Unterrichtsstoff gezielt nachzuarbeiten. Dabei müssen die betroffenen Schüler den durchgenommenen Unterrichtsstoff für die Folgestunde beherrschen.
 
Tag der offenen Tür
Weitere Bedingungen in CORONA-Zeiten möglich, bitte informieren Sie sich  bei der Schule bzw. achten Sie auf Informationen über ESIS
Zur Zeit an Stelle eines Sommer- oder Jahresfestes.
Die Schüler und Lehrer zeigen in Mitmach-Angeboten oder Ausstellungen etwas von der Schulgemeinschaft und ihrem Wirken. Eingeladen ist jeder, der sich das einmal selbst ansehen möchte. Insbesondere sind die Schüler und Eltern der zukünftigen 5. Klassen im Focus, sich ein Bild der Werner zu machen.
Der Elternbeirat sorgt mit vielen Spenden für das leibliche Wohl der Besucher.

In Artikel 80 Absatz 5BayEUG heißt es: „Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt.“ Dies gilt generell für alle in der Schule tätigen Personen (z.B. auch das Reinigungspersonal oder auch die Lehrer). Die Lehrerkonferenz beschloss dazu einen Maßnahmenkatalog beginnend mit pädagogischen Maßnahmen, über Angebote des Gesundheitsamtes, bis (im mehrfachen Wiederholungsfall)  hin zu verschärften disziplinarischen Maßnahmen.


W

 

Wahlpflichtfächer
Die Realschule bietet ab der 7. Klasse verschiedene Fächerkombinationen an. Dazu gibt es in der 6. Klasse auch eine Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler. Es ist jedoch ratsam, sich bereits im Vorfeld über das Fächerprofil des eignen Kindes Gedanken zu machen und gegebenfalls auch mit den Lehrern und Beratungslehrern rechtzeitig zu sprechen.

 

Wapes

siehe auch Vapes

Die derzeit angesagten Verdampfer gibt es mit und ohne Nikotin und sie sind auch bei uns an der Schule angekommen.

Hier ein paar Links, um sich dem Thema etwas zu nähern und kritisch zu hinterfragen:

Link zdf Sendung logo! Warum Vapes umstritten sind

Link Warnung von Kinder- und Jugendärzten

 

WebUntis
Die Realschule nutzt die Applikation WebUntis, um Informationen an die Elternschaft bzw. die Schüler zu kommunizieren. Sollten Sie hier Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekrtariat der Schule.

 

WERNER to go
Private Initiative aus Eltern, Lehrern und Schülern, die Mitmach-Angebote machen um sich auch mal ohne Formalien kennen zu lernen. KEINE SCHULVERANSTALTUNG, KEINE HAFTUNG.
Webseite:  https://werner-to-go.jimdofree.com/


V

 

Vapes

siehe auch Wapes

Die derzeit angesagten Verdampfer gibt es mit und ohne Nikotin und sie sind auch bei uns an der Schule angekommen.

Hier ein paar Links, um sich dem Thema etwas zu nähern und kritisch zu hinterfragen:

Link zdf Sendung logo! Warum Vapes umstritten sind

Link Warnung von Kinder- und Jugendärzten

 

Verlassen des Schulgeländes
Nach§ 40 RSO (Realschulordnung) sind die Schüler während der Freistunden zu beaufsichtigen. Ein Verlassen des Schulgeländes zwischen 07:55 und 13:00 ist grundsätzlich nicht erlaubt. Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10, die eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorlegen, dürfen das Schulgelände während der Mittagspause verlassen.


Z

 

Zuschüsse
Durch CORONA sind die Mittel des EB stark beschränkt! Keine Einnahmen aus Festen etc. bedeutet keine Möglichkeit für Förderungen.
Es besteht die Möglichkeit für Fahrten, die an der Schule stattfinden, einen Zuschuss beim Elternbeirat zu beantragen. Das Geld hierfür wird u.a. beim Sommerfest erwirtschaftet. Genauere Informationen und Formulare finden Sie hier.
Sie müssen allerdings vorher alle anderen Möglichkeiten auf Zuschüsse (z.B. bei der Stadt Erlangen (Bildung und Teilhabe), beim Kinderschutzbund usw.) ausgeschöpfthaben und dies auch nachweisen. Besteht ein Härtefall, bitten wir um Beschreibung und werden persönlich mit Ihnen in Kontakt treten.
Das Formular gut lesbar ausfüllen und beim Elternbeirat (z.B. über das Sekretariat) einreichen. Bei weiteren Fragen den Elternbeirat unter info_eb_wvs@gmx.de kontaktieren.